Notariat



Zwischen der Geschäftsidee und dem Geschäftserfolg liegt ein Weg, auf dem unter anderem zahlreiche recht­li­che Hürden zu überwinden sind.



Nach Franz Kafka „entstehen Wege dadurch, dass man sie geht“. Als Notare begleiten wir Sie auf diesen Wegen von Anfang an beispielsweise bei der Wahl der rich­ti­gen Rechtsform, beim Ausgleich der unterschiedlichsten In­te­res­sen verschiedener Gesellschafter im Bereich des Ent­wur­fes von Gesellschaftsverträgen, beim Zu­sam­men­schluss von Unternehmen, sowie bei der Auf­tei­lung des Unternehmens oder der Abspaltung von Betriebsteilen hiervon.



Dazu gehört auch die Veranlassung jedweder Ein­tra­gun­gen ins Handelsregister, die in formeller Hinsicht er­for­der­lich sind.



In die­sen Fällen sind wir als Anwaltsnotare nicht Ver­tre­ter einer Partei, sondern unparteiische Betreuer der Be­tei­lig­ten. Wir beraten dabei im Netzwerk mit ei­gen­ver­ant­wort­lich tätigen Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern. Als Anwaltsnotare und da­mit als Organe der vorsorgenden Rechtspflege be­rei­ten wir selbst­ver­ständ­lich Grundstückskaufverträge, Ehe- und Part­ner­schafts­ver­trä­ge, letztwillige Ver­fü­gun­gen und sämt­li­che weiteren Urkunden auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechts­pfle­ge im persönlichen Gespräch mit Ihnen vor, bis sie von uns persönlich beurkundet wer­den.



Die Notargebühren sind dabei gesetzlich geregelt; wir ge­ben Ihnen hierüber gerne auch vorab Auskunft.