Zwischen der Geschäftsidee und dem Geschäftserfolg liegt ein Weg, auf dem unter anderem zahlreiche rechtliche Hürden zu überwinden sind.
Nach Franz Kafka „entstehen Wege dadurch, dass man sie geht“. Als Notare begleiten wir Sie auf diesen Wegen von Anfang an beispielsweise bei der Wahl der richtigen Rechtsform, beim Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen verschiedener Gesellschafter im Bereich des Entwurfes von Gesellschaftsverträgen, beim Zusammenschluss von Unternehmen, sowie bei der Aufteilung des Unternehmens oder der Abspaltung von Betriebsteilen hiervon.
Dazu gehört auch die Veranlassung jedweder Eintragungen ins Handelsregister, die in formeller Hinsicht erforderlich sind.
In diesen Fällen sind wir als Anwaltsnotare nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiische Betreuer der Beteiligten. Wir beraten dabei im Netzwerk mit eigenverantwortlich tätigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Als Anwaltsnotare und damit als Organe der vorsorgenden Rechtspflege bereiten wir selbstverständlich Grundstückskaufverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge, letztwillige Verfügungen und sämtliche weiteren Urkunden auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege im persönlichen Gespräch mit Ihnen vor, bis sie von uns persönlich beurkundet werden.
Die Notargebühren sind dabei gesetzlich geregelt; wir geben Ihnen hierüber gerne auch vorab Auskunft. |