Unter den 20 besten Anwälten für Verkehrsrecht
Von der WirtschaftsWoche wurde Kollege RA Röschke am 28.November 2009 zu einem der 20 besten Anwälte für Verkehrsrecht gekürt.
Entscheidung des OLG Schleswig, Urteil 3 U 54/07
Beim Ableben eines Angehörigen stellen sich grundsätzlich zwei Fragen:
- Was bestimmt den Wert des Nachlasses?
- Wer sind die Begünstigten?
Dabei sind insbesondere auch diejenigen Zuwendungen zu berücksichtigen, die der Verstorbene zu Lebzeiten vorgenommen hat.
Bekannte Gestaltungsmöglichkeit ist - insbesondere um Erbschaftssteuer zu sparen - vorgezogene Grundstücksschenkung.
Oft hat der Erblasser zu Lebzeiten größere Summen Abkömmlingen zugewendet, so auch in dem nunmehr vom OLG Schleswig höchstrichterlich entschiedenen Fall.
Der Erblasser hatte seinem einzigen Kind für den Bau eines Einfamilienhauses 50.000,00 € geschenkt "unter der Anrechnung auf deinen späteren Erbteil".
In der Folgezeit setzte er seine Ehefrau als Alleinerbin ein.
Das OLG Schleswig urteilt aus: Die Tochter muss sich die gezahlten 50.000,00 € nicht auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen. Möglicherweise hätte der zugewendete Betrag ihren Erbteil reduziert. Eine ausdrückliche Min-derung ihres Pflichtteils habe der Erblasser nicht unzweifelhaft angeordnet.
Eine Anrechnungsbestimmung i. S. d. § 2315 BGB liegt nicht vor. |